AGB

1. Allgemeines

Für unsere Auskünfte, Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie Beratung und Reparaturen gelten die         folgenden Bedingungen.

Besondere Vertragsbedingungen sowie allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung.

 

2. Verträge

Nur schriftlich abgegebene Angebote sind geltend und haben eine Frist von 4 Wochen.

Bei Ablauf der Frist bedarf es einer neuen Verhandlung bzw. eine ausdrücklichen Erklärung der Firma Schwarz-KKE, dass das Angebot in seiner Form noch gilt.

Verträge kommen nur in schriftlicher Form zu Stande. Hierfür wird E-Mail oder FAX gewährt. Vertragsgrundlage ist das im Vorfeld gestellte Angebot.

Vertragsänderungen bzw. Zusatzaufträge müssen gesondert beantragt werden.

 

3. Preis/Kosten

Es gilt der vertraglich vereinbarte Preis.

Vereinbarte Preis sind Bruttopreise.

Versand- und Lieferkosten werden, falls erforderlich entsprechend im Angebot ausgewiesen.

Der entstandene und zu belegende Arbeitsaufwand wird dem Kunden auch bei nicht durchgeführten Aufträgen in Rechnung gestellt, wenn

  • der beanstandende Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte (es sei denn, es liegt eine Gewährleistungsfall vor);
  • der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
  • der Auftrag während der Durchführung entzogen wird.

 

4. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw. und eingebautes Material (ausgenommen sind Bauleistungen) beträgt 1 Jahr. Für Bauleistungen gilt die VOB/B

Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so sind diese durch eine Rechnung oder Kaufbeleg nachzuweisen.

Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftragsgeber dem Unternehmen eine angemessene Frist zu Nachbesserung zu setzen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der zu beanstandende Gegenstand zur Nachbesserung zur Verfügung steht.

Bei Verpflichtung des Unternehmers zur Nachbesserung, hat er die Wahl durch Beseitigung oder Neuherstellung.

Bei nicht Erfüllung der Nachbesserung ist der Auftraggeber berechtigt die Vergütung zu mindern. Der Rücktritt ist dabei ausgeschlossen.

Ausgeschlossen von jeglicher Gewährleistung sind Fehler, die durch Beschädigung, falscher Anschluss oder falsche Bedienung durch den Auftraggeber verursacht werden. Schäden durch höhere Gewalt, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischen Teile durch nicht nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Soweit die eingefügten Teile nicht wesentliche Bestandteile werden, behält dich das Unternehmen das Eigentum an diesen Teilen bis zum Ausgleich aller Forderungen des Unternehmens aus dem Vertrag vor. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder kommt er seiner Verpflichtung aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Unternehmer deshalb den Rücktritt vom Vertag erklärt, kann der Unternehmer den Gegenstand zurückverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und Ausbaus trägt der Auftraggeber.

 

6. Zahlungen

Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe Bar oder per Überweisung zu zahlen, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

14 Tage nach erfolgter Rechnungsbelegung bzw. bei Überschreitung eines schriftlich vereinbarten Zahlungsziels befindet sich der Auftragsgeber in Verzug. Verzugszinsen fallen in gesetzlicher Höhe an.

Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen, falls nicht anders vertraglich festgehalten.

Für Leistungen, die nicht im Auftrag enthalten sind oder von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann vom Auftraggeber ein Nachtragsangebot angefordert werden oder vom Unternehmen abgegeben werden. Erfolgt dies nicht, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ribnitz-Damgarten.